AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BODENSEE ESTATES GMBH

1. Art der Tätigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bodensee Estates GmbH finden Anwendung auf alle Verträge bzgl. der Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken, der Vermietung und Vermarktung von Hausimmobilien sowie Gewerbeimmobilien. Sie umfasst Nachweismakler- und Vermittlungsmaklertätigkeit. Angaben in Exposés und Objektbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Preisänderungen, Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

Ein rechtsverbindlicher Maklervertrag zwischen Bodensee Estates GmbH und Ihrem Kunden kommt zustande durch den förmlichen Vertragsabschluss oder durch schlüssiges Verhalten, wenn Bodensee Estates GmbH dem Kunden Exposés oder Objektbeschreibungen vorlegt und der Kunde diese entgegennimmt oder wenn Bodensee Estates GmbH Kontakte zwischen Verkäufern/Vermietern und Käufern/Mietern vermittelt. Mit dem Empfang von Exposés, Objektbeschreibungen oder anderer Angebote der Bodensee Estates GmbH gleich welcher Form wie z. B. per Post, E-Mail, Fax, Telefon oder Internet treten die AGB´s in Kraft.

3. Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht sobald die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Bodensee Estates GmbH ein Vertrag zustande gekommen ist. Das gilt auch bei Erwerb durch Versteigerungen. Die Provision oder Courtage ist verdient und fällig, sobald der rechtswirksame Mietvertrag/Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Bei erteiltem Makler-Auftrag vertritt Bodensee Estates GmbH allein die Vermakelung der Immobilie gemäß Vertrag. Wird ein Objekt veräußert oder vermietet auf Grund der Tätigkeit anderer Makler oder Personen, so ist die Provision in der vertraglich vereinbarten Höhe zwischen Bodensee Estates GmbH und dem Auftraggeber fällig.

4. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern im Inserat / Exposé nicht anders vereinbart, beträgt die Provision:

  • Bei Mietobjekten: 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (aktuell 19% MwSt., dies entspricht 2,38 Monatsmieten) für den Auftraggeber (Vermieter oder Suchauftrag).
  • Bei Kaufobjekten wie Einfamilienhäuser, DHH und Wohnungen: jeweils 2,90% inkl. MwSt. für den Käufer und den Verkäufer der Immobilie.
  • Bei Kaufobjekten wie Grundstücke, MFH und Gewerbeimmobilien: 3,80% inkl. MwSt. für den Käufer.

Sofern sich der Mehrwertsteuersatz ändert, ändert sich entsprechend auch die Mehrwertsteuer an der Provision.

Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

5. Vertraulichkeit

Alle Angebote sind ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Bodensee Estates GmbH nicht zulässig. Sollte durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande kommen, so steht der Bodensee Estates GmbH sofort die ursprünglich vereinbarte Provision gemäß § 4AGB zu.

6. Haftungsbeschränkung

Die Bodensee Estates GmbH nutzt für Ihre Tätigkeit Informationen Dritter wie z. B. Pläne, Unterlagen, die vom Veräußerer oder Vermieter stammen. Diese werden umfangreich geprüft. Dennoch kann die Bodensee Estates GmbH keine Garantie für die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Aussagen und Angaben übernehmen. Die Bodensee Estates GmbH haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem nachweislichen Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Garantien.

7. Nebenabreden

Grundsätzlich bedürfen Nebenabreden der Schriftform. Abänderungen der Schriftform sind ebenfalls nur schriftlich gültig.

8. Doppeltätigkeit

Die Bodensee Estates GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

9. Folgegeschäft

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Bodensee Estates GmbH als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber die Bodensee Estates GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bodensee Estates GmbH unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und Höhe des Provisionsanspruches von Bedeutung sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wesentliche Angaben des erfolgten Vertrages der Bodensee Estates GmbH bekannt zu geben wie das Datum des Kaufvertrages, die Anschrift des Vertragspartners einschließlich der Angaben zum Kaufpreis oder zur Miete.

10. Verzug

Sollte der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz Fälligkeitsmitteilung und Mahnung nachweislich mit der vereinbarten Provision in Verzug geraten, so fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Stand 02. Mai 2023

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