AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BODENSEE ESTATES ALICJA TENENTKA

1. Art der Tätigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Bodensee Estates finden Anwendung auf alle Verträge bzgl. der Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken, der Vermietung und Vermarktung von Hausimmobilien sowie Gewerbeimmobilien. Sie umfasst Nachweismakler- und Vermittlungsmaklertätigkeit. Angaben in Exposés und Objektbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Preisänderungen, Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

Ein rechtsverbindlicher Maklervertrag zwischen Bodensee Estates und Ihrem Kunden kommt zustande durch den förmlichen Vertragsabschluss oder durch schlüssiges Verhalten, wenn Bodensee Estates dem Kunden Exposés oder Objektbeschreibungen vorlegt und der Kunde diese entgegennimmt oder wenn Bodensee Estates Kontakte zwischen Verkäufern/Vermietern und Käufern/Mietern vermittelt. Mit dem Empfang von Exposés, Objektbeschreibungen oder anderer Angebote der Firma Bodensee Estates gleich welcher Form wie z. B. per Post, E-Mail, Fax, Telefon oder Internet treten die AGB´s in Kraft.

3. Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht sobald die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Bodensee Estates ein Vertrag zustande gekommen ist. Das gilt auch bei Erwerb durch Versteigerungen. Die Provision oder Courtage ist verdient und fällig, sobald der rechtswirksame Mietvertrag/Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Bei erteiltem Makler-Auftrag vertritt Bodensee Estates allein die Vermakelung der Immobilie gemäß Vertrag. Wird ein Objekt veräußert oder vermietet auf Grund der Tätigkeit anderer Makler oder Personen, so ist die Provision in der vertraglich vereinbarten Höhe zwischen Bodensee Estates und dem Auftraggeber fällig.

4. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern im Inserat / Exposé nicht anders vereinbart, beträgt die Provision:

  • Bei Mietobjekten: 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (aktuell 19% MwSt., dies entspricht 2,38 Monatsmieten) für den Auftraggeber (Vermieter oder Suchauftrag).
  • Bei Kaufobjekten wie Einfamilienhäuser, DHH und Wohnungen: jeweils 2,90% inkl. MwSt. für den Käufer und den Verkäufer der Immobilie.
  • Bei Kaufobjekten wie Grundstücke, MFH und Gewerbeimmobilien: 3,80% inkl. MwSt. für den Käufer.

Sofern sich der Mehrwertsteuersatz ändert, ändert sich entsprechend auch die Mehrwertsteuer an der Provision.

Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

5. Vertraulichkeit

Alle Angebote sind ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Firma Bodensee Estates nicht zulässig. Sollte durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande kommen, so steht der Firma Bodensee Estates sofort die ursprünglich vereinbarte Provision gemäß § 4AGB zu.

6. Haftungsbeschränkung

Die Firma Bodensee Estates nutzt für Ihre Tätigkeit Informationen Dritter wie z. B. Pläne, Unterlagen, die vom Veräußerer oder Vermieter stammen. Diese werden umfangreich geprüft. Dennoch kann Bodensee Estates keine Garantie für die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Aussagen und Angaben übernehmen. Die Firma Bodensee Estates haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem nachweislichen Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Garantien.

7. Nebenabreden

Grundsätzlich bedürfen Nebenabreden der Schriftform. Abänderungen der Schriftform sind ebenfalls nur schriftlich gültig.

8. Doppeltätigkeit

Die Firma Bodensee Estates ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

9. Folgegeschäft

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch Bodensee Estates als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber die Firma Bodensee Estates hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Bodensee Estates unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und Höhe des Provisionsanspruches von Bedeutung sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wesentliche Angaben des erfolgten Vertrages der Firma Bodensee Estates bekannt zu geben wie das Datum des Kaufvertrages, die Anschrift des Vertragspartners einschließlich der Angaben zum Kaufpreis oder zur Miete.

10. Verzug

Sollte der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz Fälligkeitsmitteilung und Mahnung nachweislich mit der vereinbarten Provision in Verzug geraten, so fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Stand 30. Januar 2024

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