Checkliste – Unterlagen für den Wohnungsverkauf

immobilienbewertung friedrichshafen

Wer die nötige Zeit hat und im Idealfall bereits eine Wohnung verkauft hat, kann versuchen, auf eigene Faust nach Kaufinteressenten zu suchen. Vorteilhafter ist es erfahrungsgemäß, einen kompetenten Makler einzubeziehen, der den optimalen Verkaufspreis für meine Wohnung bestimmt. So oder so ist die Frage, wie erziele ich den besten Preis für meine Wohnung, zu beantworten.

Schwierig ist es, wenn ein Verkäufer keine eigenen Erfahrungswerte hat. Er kann zwar versuchen, sich an anderen Objekten zu orientieren. Da er die Eigenheiten solcher Vergleichsobjekte aber meist nicht kennt, ist viel Spekulatives im Spiel. Spekulative Aspekte führen jedoch zu falschen Prämissen. Sie bestehen beispielsweise darin, dass ein viel zu hoher Verkaufspreis angesetzt wird und die Frage, wie erziele ich den besten Preis für meine Wohnung, von völlig unrealistischen Erwägungen ausgeht. Eine Checkliste für den Wohnungsverkauf ändert daran nichts.

Findet sich nämlich kein Interessent oder winken Interessenten aus Verdruss ab, ist der Verkäufer gezwungen, seine Kaufpreisvorstellungen nach unten anzupassen. Er “verbrennt” sein Objekt. Interessenten bekommen diese Entwicklung meist mit und werden versucht sein, den Kaufpreis noch weiter zu drücken. Sie haben erkannt, dass der Verkäufer spekuliert, offensichtlich wenig Erfahrungen mit Immobilien hat und sich den Gegebenheiten des Marktes anpasst. Das Ziel, den Verkaufspreis für meine Wohnung und erst recht den Höchstpreis für meine Wohnung realistisch anzusetzen, bleiben im Dunkeln. Auch hier gilt also: Der erste Schuss sollte sitzen.

Checkliste Wohnungsverkauf: Alle relevanten Unterlagen bereitstellen

Wer sich entschließt, auf die Fachkenntnisse eines Maklers zurückzugreifen, sollte dennoch Vorarbeiten leisten. So kann er dem Makler die Arbeit erleichtern, wenn es darum geht, den Verkaufspreis für meine Wohnung und den Höchstpreis für meine Wohnung realistisch zu bestimmen. Dazu gehört, die für jeden Immobilienverkauf notwendigen Unterlagen zu besorgen und dem Makler zur Verfügung zu stellen. Auch ein Kaufinteressent wird sich anhand der Unterlagen ein Bild vom Objekt machen wollen. Relevante Unterlagen sind:

  • Grundbuchauszug (Einen aktuellen und vollständigen Auszug erhalten Sie beim Grundbuchamt. Lesen Sie den Auszug gründlich durch, um mit den rechtlichen Details zu Wohnung, Haus und Grundstück vertraut zu sein).
  • Flurkarte (Katasterplan) (Hier sind die genaue Lage sowie Baurechte in der Umgebung verzeichnet. Erhältlich ist solch ein Dokument beim zuständigen Katasteramt).
  • Grundrissplan (In diesen Plänen ist die Fläche der Eigentumswohnung, zusammen mit den Quadratmeterangaben von Balkon, Wohnung und Nebenräumen zu sehen. Auch die Aufteilung der Räumlichkeiten ergibt sich aus dem Grundrissplan).
  • Wohnflächenberechnung (u.U. selbst ausmessen)
  • Teilungserklärung bei Wohnungseigentum (Dies ist eine notarielle Urkunde, die der Käufer noch vor dem Verkauf der Wohnung erhalten muss, denn sie ist Grundlage für den notariellen Vertrag. Die Teilungserklärung regelt das Innenverhältnis der Wohnungseigentümerschaft).
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Wohnungseigentum
  • Eigentümerprotokolle der letzten Eigentümerversammmlungen (Die letzten 3 Protokolle reichen grundsätzlich aus. Sie können sich diese auch bei der Hausverwaltung anfordern. Die Eigentümerprotokolle geben dem Käufer weitere Informationen zu den Beschlüssen und Vorhaben der Eigentümergemeinschaft. 
  • Hausgeldabrechnung (Wohngeldabrechnung / Wirtschaftsplan / Rücklagen: Die letzte Hausgeldabrechnung, zeigt auf, wie sich die Wohngeldausgaben monatlich zusammensetzen, wie viel im Jahr angespart wird und vieles mehr).
  • Energieausweis (In der Regel erhalten Sie den Energieausweis von der Hausverwaltung. Für den Verkauf der Wohnung ist dieser Energieausweis Pflicht).
  • Brandversicherungsurkunde (Häufig wird diese vom Käufer angefragt, den sie grundsätzlich für die Finanzierung der Wohnung benötigt. In Deutschland ist die Brandversicherung Pflicht).

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