Immobilie verkaufen bei Scheidung

immobilienmakler friedrichshafen

Während der Corona-Krise mussten viele Ehepaare den Alltag zu Hause bewältigen – für nicht wenige offenbar eine zu große Belastung. Die Scheidungszahlen in Deutschland sind rasant in die Höhe geschnellt.

Laut Umfrage fassten zwischen Ende März und Ende Mai 2020 insgesamt 2,2 Prozent der Befragten die Entscheidung, sich scheiden zu lassen. Im gleichen Zeitraum 2018 seien es nur 0,42 Prozent aller Verheirateten gewesen.

Sie befinden sich in Scheidung oder möchten diese einreichen? Sie haben idealerweise mit dem zu scheidenden Partner die Möglichkeit vernünftig und sachlich über die Trennung zu sprechen? Dann stellt sich nun die Frage: Wem gehört was? Wenn Sie eine gemeinsame Immobilie wie ein Haus besitzen, sollten Sie sich nun fragen: wem gehört das Haus und wie kann dieses nach der Scheidung aufgeteilt werden?

Wem gehört die Immobilie?

Entscheidend dafür, wem das Haus gehört, ist immer der Eintrag im Grundbuch. Im Grundbuch wird sich immer der Eigentümer finden lassen, der beim Kauf der Immobilie eingetragen wurde. Wenn Sie dort alleine eingetragen sind, sind Sie auch automatisch der alleinige Eigentümer der Immobilie. Ein eingetragener Alleineigentümer ist meist dann ausgewählt worden, wenn es den Kauf zum Beispiel vor der Ehe gab oder es bestimmte Vorteile hatte, nur einen Ehepartner einzutragen. Wenn es nur einen Alleineigentümer im Grundbuch gibt, ist es gesetzlich ganz klar nachzuvollziehen, wem die Immobilie gehört. Dennoch wird der andere Ehepartner nicht einfach aus dem Haus geschmissen, auch wenn der eingetragene Alleineigentümer eine Weisungsbefugnis besitzt, die ihm erlaubt, den anderen Ehepartner zu bitten, aus dem Haus auszuziehen. Diese Bitte um Auszug ist verbunden mit einer gewährten Zeit, die dem ausziehenden Partner gewährt werden muss. Zudem muss der Alleineigentümer die Kosten für den Umzug tragen. Des Weiteren kann dem Nichteigentümer ein Wohnrecht gewährt werden, welches auch beschränkt eingeräumt werden kann.

Beide Ehepartner sind Eigentümer – was dann?

Wenn beide Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, gibt es bei einer Scheidung mehrere Lösungen. Zum einen ist es möglich, das Haus an Dritte zu veräußern, zum zweiten kann das Haus teil-versteigert werden oder zum dritten kann ein Ehepartner dem anderen seine Anteile übertragen. Soll das Haus an Dritte verkauft werden, haben Sie sich für den angenehmsten und einfachsten Weg entschieden, denn es erfolgt sozusagen eine Aufteilung des Hauses. Die gemeinsame Immobilie wird verkauft und der Erlös aus dem Verkauf wird untereinander aufgeteilt. Dieser Vorgang geht schnell und im Anschluss können Sie und Ihr noch oder Ex-Ehepartner getrennte Wege gehen.

Teilungsversteigerung

Scheidungen sind oftmals mit Verletzungen und vielen Emotionen verbunden, die dazu führen können, dass sich die Fronten verhärten und das Paar keine Einigung findet. In diesem Falle ist es möglich, eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Eine Teilungsversteigerung hat zum Ziel, eine bisher bestehende Gemeinschaft aufzulösen. Bei dieser Art der Versteigerung wird die Immobilie, die als unteilbares Vermögen gilt, in Geld umgewandelt, welches teilbar ist. Dieses Geld gehört aber noch der Gemeinschaft und wird bei Nichteinigung über Aufteilung oder Auszahlung hinterlegt. Eine Teilungsversteigerung sollte immer die letzte Möglichkeit sein, eine Immobilie durch eine Scheidung „loszuwerden“.

Überlegen Sie, Ihr Wohneigentum zu verkaufen? Die Situation auf dem Immobilienmarkt ist für Verkäufer ausgesprochen gut. Die Experten von Bodensee Estates ermitteln kostenlos, welchen Verkaufspreis Ihre Immobilie erzielen kann. Wir sind jederzeit für Sie da.

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