In der Regel schätzen wir Ihre Immobilie nach dem Vergleichswert-, Sachwert-, Ertragswert- und Residualwertverfahren ein.
Vergleichswert bedeutet, dass wir anhand vergangener Verkäufe und Angebote sowie unserer Markterfahrung Ihre Immobilie „im Vergleich“ zu anderen Immobilien einwerten. Ausschlaggebend sind die Preise pro m² Wohnfläche und Grundstück sowie die Ausstattungs- und Lagequalität. Zur Berechnung des Vergleichswerts nutzen wir zwei unterschiedliche Programme, die mithilfe einer multiplen Regressionsanalyse und zwei unterschiedlichen Datenbanken zu fast tagesaktuellen Ergebnissen kommen.
Darüber hinaus wenden wir das Sachwertverfahren an, das den Wert der baulichen Anlagen und des Grundstücks getrennt betrachtet.
Hierbei kommt zum Beispiel der Bodenrichtwert zum Einsatz, den wir beim Gutachterausschuss einsehen.
Das Sachwertverfahren ist natürlich ebenfalls softwarebasiert. Ergebnisse aus dem Vergleichs- und Sachwertverfahren gleichen wir mit dem Ertragswertverfahren ab. Ausschlaggebend ist hier die mögliche Rendite, die Ihre Immobilie für einen Kapitalanleger erwirtschaftet oder erwirtschaften kann.
Im Falle eines Grundstücks, insbesondere bei Grundstücken für ein Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnungen, die dort von einem Bauträger gebaut werden sollen, nutzen wir das Residualwertverfahren.